Wahlarzt

Als Wahlärztin nehme ich mir Zeit für eine individuelle und persönliche Betreuung. Da kein direktes Vertragsverhältnis mit den gesetzlichen Krankenkassen besteht, wird das Honorar zunächst privat in der Ordination bezahlt.

Sie erhalten anschließend eine Honorarnote, die Sie bei Ihrer Krankenkasse zur Kostenrückerstattung einreichen können. Die Höhe der Rückerstattung richtet sich nach der erbrachten Leistung sowie den jeweiligen Bestimmungen Ihrer Krankenkasse.

Viele private Krankenversicherungen übernehmen zusätzlich einen Großteil der verbleibenden Kosten, häufig sogar 80–100 % der Wahlarztkosten.


Vorsorgeuntersuchung

Die gesetzliche Vorsorgeuntersuchung wird direkt mit Ihrer Krankenkasse verrechnet. Für diese Leistung entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten.

Rezepte und Überweisungen

Von mir ausgestellte Rezepte können in Apotheken wie gewohnt eingelöst werden. Auch Überweisungen zu Fachärzten, Röntgeninstituten oder Laboren werden selbstverständlich anerkannt.

Ihre Vorteile als Wahlarztpatient/in

Moderne Präventions- und Vorsorgemedizin

Mehr Zeit für persönliche Betreuung

Individuelle Diagnostik und Therapieplanung

Kurze Wartezeiten

Flexible Terminvergabe

Ganzheitlicher Behandlungsansatz